Zollanmeldung Flugplatz Tannheim

Der Flugplatz Tannheim (EDMT) kann ab sofort wieder als Zollflugplatz angeflogen werden,
z.B. für Flüge in/aus der Schweiz.

Zollanmeldung mind. 2 h PPR. 

Formular ZOLLANMELDUNG

Word-Dokument, bitte zum ausfüllen auf "Bearbeitung aktivieren" klicken.

Wir bitten um Voranmeldung idealerweise 3 Stunden vor An- bzw. Abflug,
gerne auch am Vortag.

Hinweise zum Ausfüllen

Bitte NUR die gelben Felder ausfüllen, die übrigen Felder werden von uns ausgefüllt.

Ihre Unterschrift ist nicht erforderlich (das Feld Unterschrift ist für den Flugleiter EDMT).

Sie können das Formular am PC ausfüllen, und dann direkt per E-Mail schicken an:

zoll(at)edmt.de

Wir möchten Sie bitten diese Zollanmeldung mind. 2-3 Stunden im Voraus zu mailen, gerne auch schon am Vortag.
Bitte rufen Sie 2 Std. vor der Ankunft bzw. vor dem Abflug kurz in Tannheim an, um sicherzugehen dass wir die Zollanmeldung erhalten haben.

Bitte jeweils ein eigenes Formular senden für den Einflug und ggf. den Ausflug.

Die Zollbefreiung gilt für den nichtgewerblichen Verkehr
für Ein- und Ausflüge Nicht-EU-Staaten.
Anmeldepflichtige Waren dürfen nicht eingeführt werden.

 Guten Flug!

 Ihr Team Tannheim

 Tel.: +49 (0) 83 95 – 12 44

Zollvorschriften:

Einfuhr: Es dürfen nur Waren im Rahmen der Freimengen und Freigrenzen mitgeführt werden, die keinen weiteren Beschränkungen unterliegen. Die Vorschriften finden Sie unter www.zoll.de

Ausfuhr: Es dürfen nur Waren des Reiseverkehrs mitgeführt werden, die keinen Beschränkungen unterliegen und für die keine Steuerbefreiung in Folge der Ausfuhr geltend gemacht wird.

Andere Waren dürfen nur über einen Zollflugplatz ein- oder ausgeführt werden. Das Nichtbefolgen dieser Bestimmungen wird als Verletzung von Zollvorschriften geahndet. Zolldienstliche Kontrollen erfolgen ohne Befragung.

 

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