Passagierberechtigung UL

Fachliche Voraussetzung für den Erwerb der Passagierberechtigung (UL) ist der Nachweis von fünf Überlandflügen, davon mind. 2 Überlandflüge über mind. 200 km mit Zwischenlandung in Begleitung eines Fluglehrers, alle nach Erwerb der Lizenz.
Nach dem Bestehen einer praktischen Prüfung, in der der Bewerber nachweisen muss, dass er nach seinem Wissen und praktischen Können die Anforderungen für Flüge mit Passagieren erfüllt, wird die Passagierberechtigung in die Lizenz eingetragen.
Die Prüfung kann zusammen mit dem letzten 200 km Flug abgelegt werden, abnahmeberechtigt ist der mitfliegende UL-Fluglehrer, der dies auf dem Antrag bescheinigen muss.

Die Passagierberechtigung für Führer von aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, die eine gültige Lizenz für Privatflugzeugführer oder Segelflugzeugführer besitzen, gilt mit der Lizenzerteilung erteilt.
Der Eintrag in die UL-Lizenz ist auch weiterhin erforderlich!

 

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