Schleppberechtigung

Voraussetzungen:

  • PPL-A oder PPL-N
  • mind. 30 Flugstunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer
  • mind. 5 Flugstunden auf dem Muster, auf dem die Berechtigung erworben werden soll (Schulung erfolgt auf DR400/180R)

Praktische Ausbildung:

  • 10 F-Schlepps unter Aufsicht eines Fluglehrers ohne Beanstandungen (innerhalb der letzten 6 Monate vor Stellung des Antrags auf Erteilung der Schleppberechtigung)
  • für Bewerber ohne PPL-C zusätzlich 5 F-Schlepps im Segelflugzeug
  • Zeitdauer: ca. 1 Tag

Die Schleppberechtigung wird in den Luftfahrerschein eingetragen.
Die Rechte aus einer im Luftfahrerschein eingetragenen Schleppberechtigung dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber der Lizenz mindestens 5 Schleppflüge innerhalb der letzten 12 Monate durchgeführt hat. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, müssen erneut 5 F-Schlepps in Begleitung eines Fluglehrers absolviert werden.

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