Schleppberechtigung
Voraussetzungen:
- PPL-A oder PPL-N
- mind. 30 Flugstunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer
- mind. 5 Flugstunden auf dem Muster, auf dem die Berechtigung erworben werden soll (Schulung erfolgt auf DR400/180R)
Praktische Ausbildung:
- 10 F-Schlepps unter Aufsicht eines Fluglehrers ohne Beanstandungen (innerhalb der letzten 6 Monate vor Stellung des Antrags auf Erteilung der Schleppberechtigung)
- für Bewerber ohne PPL-C zusätzlich 5 F-Schlepps im Segelflugzeug
- Zeitdauer: ca. 1 Tag
Die Schleppberechtigung wird in den Luftfahrerschein eingetragen.
Die Rechte aus einer im Luftfahrerschein eingetragenen Schleppberechtigung dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber der Lizenz mindestens 5 Schleppflüge innerhalb der letzten 12 Monate durchgeführt hat. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, müssen erneut 5 F-Schlepps in Begleitung eines Fluglehrers absolviert werden.