Light Aircraft Pilots Licence LAPL(A)

Das Ziel unserer LAPL(A) Lehrgänge ist die Erlangung der Light Aircraft Pilots-Lizenz für Motorflugzeugführer. Diese Lizenz wurde ab dem 08.04.2013 eingeführt, kann ab sofort bei uns erworben werden (die Flugschule Tannheim ist eine zertifizierte ATO - Approved Training Organisation) und gilt für Flüge auf Flugzeugen bis zu 2000 kg Abfluggewicht mit max. 3 Passagieren, und für Flüge innerhalb der EU-Länder die EU-FCL eingeführt haben. Auf der Basis der LAPL(A) kann keine Lehrberechtigung und keine Instrumentenflugberechtigung erworben werden. Eine Erweiterung von LAPL(A) auf die EU-FCL-PPL(A) Lizenz ist möglich.

Für die Ausbildung steht Ihnen ein Zeitraum von maximal vier Jahren zur Verfügung, wobei die durchschnittliche Ausbildungsdauer zwischen zwei und sechs Monaten liegt. Kürzere Ausbildungszeiten (Blockschulung) sind möglich, da am Flugplatz Übernachtungsmöglichkeiten gegeben sind, und die Ausbilder flexibel einsetzbar sind.

Die Ausbildung zum Erwerb der "uneingeschränkten" Privatpilotenlizenz PPL (A) Lizenz gemäß EU-FCL (gültig auch im Ausland, Wegfall der Gewichtsbeschränkung) kann entweder im Anschluss durch weiterführende Ausbildung (siehe Kapitel Umschulungen oder auch im direkten Ausbildungsgang (siehe unter Lizenz PPL (A) ) erworben werden.

Mindestalter zum Beginn der Ausbildung:
16 Jahre

Mindestalter zum Erlangen der Lizenz:        
17 Jahre

Tauglichkeitszeugnis:
LAPL, Gültigkeit:

  • bis zum 40. Lebensjahr: 60 Monate
  • ab dem 41. Lebensjahr: 24 Monate

Praktische Ausbildung:
30 Flugstunden, davon mind. 6 Std. Solo

Theoretische Ausbildung:
85 Stunden in den Fächern

  • Navigation
  • Meteorologie
  • Luftrecht
  • Aerodynamik
  • allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse (Technik)
  • Verhalten in bes. Fällen
  • menschliches Leistungsvermögen
  • Zusätzlich Unterricht Sprechfunk (ein Wochenende)

Der Theorieunterricht wird in 11-tägigen Vollzeitlehrgängen erteilt. Hier können Sie die entsprechenden Termine dazu einsehen.

Prüfung:
in Theorie und Praxis

Inhaber einer LAPL(A) dürfen nur Fluggäste befördern, wenn sie nach der Erteilung der Lizenz 10 Stunden Flugzeit als PIC auf Flugzeugen oder TMG absolviert haben.

Gültigkeit / Verlängerung:
unbefristet sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • gültiges Tauglichkeitszeugnis
  • 12 Flugstunden innerhalb der letzten 24 Monate
  • 12 Starts und Landungen
  • mind. 1 Stunde Aufrischungsschulung mit Fluglehrer 

Diese Anforderungen können durch einen Überprüfungsflug mit Prüfer ersetzt werden. 

Nachtflugqualifikation:
Für die Durchführung von Flügen bei Nacht ist eine zusätzliche Berechtigung zu erwerben (siehe unter Berechtigungen: Nachtflug)  

Kostenaufstellung LAPL(A) (pdf)

Erforderliche Unterlagen

  •  Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL
  • Kopie Personalausweis oder Reisepass
  • 1 Passbild
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister Flensburg
  • Polizeiliches Führungszeugnis (für Behörden, Belegart O oder P)
  • Teilnahmenachweis an einem Kurs in Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • ZÜP-Antrag (Zuverlässigkeitsüberprüfung)
Alle Antragsformulare erhalten Sie bei uns.

Änderungen vorbehalten.

Stand: 16.04.2013

Sollten Sie Fragen zu den Unterlagen haben, stehen wir Ihnen natürlich jederzeit zur Verfügung. Gerne sprechen wir den Ablauf der Ausbildung, die nötigen Formalitäten und Ihre persönlichen Fragen vorab mit Ihnen durch.

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