Ultaleicht-Lizenz SPL-F
Das Ziel unserer UL-Ausbildung ist die Erlangung der UL-Piloten Lizenz (genau: die „Sportpilotenlizenz SPL, Beiblatt F“). Diese Lizenz berechtigt zum Fliegen mit aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen.
Es ist uns ein Bedürfnis, auch auf der Ebene des UL-Piloten eine umfassende und professionelle Ausbildung in den Vordergrund zu stellen, damit ein hohes Niveau der Piloten bezüglich Sicherheit und Know-how erreicht wird.
Die durchschnittliche Ausbildungsdauer liegt zwischen zwei und sechs Monaten. Kürzere Ausbildungszeiten (Blockschulung) sind möglich, da am Flugplatz Übernachtungsmöglichkeiten gegeben sind, und die Ausbilder flexibel einsetzbar sind.
Mindestalter zum Beginn der Ausbildung:
16 Jahre
Mindestalter zum Erlangen der Lizenz:
17 Jahre
Tauglichkeitszeugnis:
Klasse II, Gültigkeit:
- bis zum 40. Lebensjahr: 60 Monate
- bis zum 60. Lebensjahr: 24 Monate
- ab dem 61. Lebensjahr: 12 Monate
Praktische Ausbildung:
30 Flugstunden, davon mind. 5 Std. Solo.
Theoretische Ausbildung:
Die theoretieche Ausbildung umfaßt 85 Stunden in den Fächern
- Navigation
- Meteorologie
- Luftrecht
- Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse (Technik)
- Aerodynamik
- Pyrotechnik
- Verhalten in besonderen Fällen
- Menschliches Leistungsvermögen
- Zusätzlich Unterricht Sprechfunk (ein Wochenende)
Der Theorieunterricht wird in 11-tägigen Vollzeitlehrgängen erteilt. Unter der Rubrik Termine finden Sie die derzeit angesetzten Vollzeitlehrgänge.
Erleichterungen:
Anrechnung von Flugzeiten: 5 Flugstunden als Führer von schwerkraftgesteuerten ULs, 20 Flugstunden als Segelflugzeug- oder Hubschrauberführer. Somit ist eine praktische Ausbildung von 25 Flugstunden für Trike-Piloten bzw. 10 Flugstunden für Segelflug- und Hubschrauberpiloten vorgeschrieben.
Prüfung:
in Theorie und Praxis
Gültigkeit / Verlängerung:
Die Gültigkeit beträgt 60 Monate sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- gültiges Tauglichkeitszeugnis
- 12 Flugstunden innerhalb der letzten 24 Monate
- 12 Starts und Landungen
- 1 Übungsflug mit Fluglehrer von mind. 1 Stunde Flugzeit
Nachtflugqualifikation:
Nacht- sowie Kunstflug ist mit Ultraleichtflugzeugen generell nicht möglich.
KOSTENAUFSTELLUNG SPL-F (Ultraleicht)
Erforderliche Unterlagen:
Sie benötigen für die Ausbildung die folgenden Unterlagen:
- Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse II
- Teilnahmenachweis an einem Kurs in Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Erklärung gemäß § 24 (3) LuftVZO
- Führungszeugnis (N) nach § 28 Bundeszentralregistergesetz - ist bei Ihrer zust. Gemeinde beantragen
- Ausbildungsmeldung auf Formblatt
- Kopie Reisepass oder Personalausweis
Sollten Sie Fragen zu den Unterlagen haben, stehen wir Ihnen natürlich jederzeit zur Verfügung. Gerne sprechen wir den Ablauf der Ausbildung, die nötigen Formalitäten und Ihre persönlichen Fragen vorab mit Ihnen durch.