Übungsflug/Befähigungsüberprüfung
Übungsflug / Befähigungsüberprüfung
Die Verordnung über Luftfahrtpersonal bzw. EU-FCL schreiben zur Verlängerung der Klassenberechtigungen bzw. zur Gültigkeit der Lizenz alle zwei Jahre einen Schulungsflug mit Fluglehrer von mindestens einer Stunde Dauer vor.
Diese Flüge sollen dabei für Flugübungen genutzt werden, die alleine oft nicht durchführbar sind: das Erkennen und Ausleiten von überzogenen Flugzuständen, Notlandeübungen, das Simulieren von Systemausfällen, Landungen ohne Fahrtmesser, Landeklappen oder bei starkem Seitenwind.
Genauso können natürlich auch Durchflüge durch militärische oder zivile Kontrollzonen, Landungen an kontrollierten Plätzen, GCA-Anflüge, Alpenflüge und vieles mehr im Rahmen dieser Übungsflüge durchgeführt werden – teilen Sie uns Ihre Wünsche mit, und gewinnen Sie durch solche Flüge an Sicherheit und Erfahrung!
Im Falle einer abgelaufenen Klassenberechtigung oder auch zur Verlängerung bei zu wenigen Flugstunden ist eine Befähigungsüberprüfung (Checkflug) mit Prüfer erforderlich – hierfür stehen Ihnen bei uns zwei Sachverständige (Flight Examiner) zur Verfügung. Dabei ist das gleiche Prüfungsprogramm wie bei der Praktischen Prüfung zu absolvieren.
Nach einer längeren fliegerischen Pause bereiten wir Sie gerne im Rahmen von Übungsflügen auf diesen Flug vor und machen Sie wieder „fit“! Sprechen Sie persönlich mit uns über Ihre Wünsche und Ihren Übungsbedarf!