Privatpilotenlizenz EU-FCL-PPL-A

Das Ziel unserer "PPL-A" Lehrgänge ist die Erlangung der Privatpiloten-Lizenz für Motorflugzeugführer nach EU-FCL Richtlinien, mit der Musterberechtigung für einmotorige Flugzeuge ohne Gewichtsbeschränkung, gültig weltweit.

Die Unterschiede zum LAPL(A) sind vor allem der Wegfall der Gewichtsbeschränkung (es können auch Flugzeuge schwerer als 2000kg geflogen werden) sowie die Möglichkeit, zusätzliche Berechtigungen wie z.B. Lehrberechtigung oder Instrumentenflugberechtigung, zu erwerben.
Die EU-FCL-A-Lizenz kann auch z.B. in eine US-Lizenz umgeschrieben werden, dies ist beim LAPL(A) nicht möglich.

EU-FCL-PPL (A) Infos (pdf)

Für den PPL-A gelten die folgenden Anforderungen:

Mindestalter zum Beginn der Ausbildung:  
16 Jahre

Mindestalter zum Erlangen der Lizenz:       
17 Jahre

Tauglichkeitszeugnis:                                   
Klasse II, Gültigkeit:

  • bis zum 40. Lebensjahr: 60 Monate
  • bis zum 60. Lebensjahr: 24 Monate
  • ab dem 61. Lebensjahr: 12 Monate

Praktische Ausbildung:
Die praktische Ausbildung umfaßt mindestens 45 Flugstunden. Darin enthalten sind:

  • mind. 25 Stunden mit Lehrer
  • mind. 10 Stunden Solo, davon mind. 5 Stunden Solo-Überland

Theoretische Ausbildung:
Die theoretische Auslidung umfaßt ca. 90 Stunden in den Fächern:

  • Navigation
  • Meteorologie
  • Verhalten
  • Aerodynamik
  • allgemeine Flugzeugkenntnisse (Technik)
  • Luftrecht
  • menschliches Leistungsvermögen
  • Zusätzlicher Unterricht: Sprechfunkverkehr (ein Wochenende)

Der Theorieunterricht wird in 11-tägigen Vollzeitlehrgängen erteilt. Die entsprechenden Termine sind in der Rubrik Termine zu finden.

Prüfung:
in Theorie und Praxis

Gültigkeit / Verlängerung:
Gültigkeit Lizenz: unbefristet. Die Gültigkeit der Lizenz wird durch die Gültigkeit der eingetragenen Berechtigungen und das Tauglichkeitszeugnis bestimmt. Der Inhaber einer Lizenz darf die Rechte einer erteilten Lizenz oder Berechtigung nur dann ausüben, wenn er die entsprechenden Anforderungen der JAR-FCL erfüllt. (Flugerfahrung innerhalb der letzten 12 Monate: 12 Flugstunden und 12 Landungen sowie mind. eine Stunde Auffrischungs-schulung mit Fluglehrer). Diese Anforderungen können durch einen Überprüfungsflug mit Prüfer ersetzt werden.

Nachtflugqualifikation:
Für die Durchführung von Flügen bei Nacht ist eine zusätzliche Berechtigung zu erwerben (siehe unter "Berechtigungen": Nachtflug (NVFR))

Kostenaufstellung PPL-A (Motorflug)  EU-FCL-Lizenz

Erforderliche Unterlagen:

  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
  • Kopie Führerschein (oder Nachweis Sofortmaßnahmen am Unfallort)
  • Kopie Reisepass oder Personalausweis
  • 1 Passbild

 Bitte bei der Gemeinde / Einwohnermeldeamt beantragen:

  •  Auszug aus dem Verkehrszentralregister Flensburg (Kraftfahrtbundesamt)     (Vordruck bekommen Sie von der Flugschule, bitte den KBA-Auszug nach Erhalt      bei uns abgeben)
  • Polizeiliches Führungszeugnis  - wichtig - Belegart O oder P (zur Vorlage bei Behörden)

    Das Führungszeugnis bitte direkt an folgende Adresse schicken lassen:  

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 46.2 - Luftverkehr und Luftsicherheit

Industriestraße 5

70565 Stuttgart-Vaihingen

Sämtliche Antragsformulare erhalten Sie bei uns.

Sollten Sie Fragen zu den Unterlagen haben, stehen wir Ihnen natürlich jederzeit zur Verfügung. Gerne sprechen wir den Ablauf der Ausbildung, die nötigen Formalitäten und Ihre persönlichen Fragen vorab mit Ihnen durch.

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